Diese AGB sind integraler Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen dem Salon Razumovsky und dem Veranstalter (Mieter). Die Punkte der AGB gelten, so im Mietvertrag nichts, bzw. nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Gerichtsstandort ist Wien; es gilt österreichisches Recht.

1) Die angemieteten Räumlichkeiten, alle Anlagen und das Mobiliar sind ausschließlich zweckentsprechend zu benützen. Es ist hiermit vereinbart, dass alle Schäden, die nachweislich durch den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Lieferanten oder Gäste verursacht werden, vom Veranstalter auf dessen Kosten behoben werden.

2) Art der Verwendung und des Anbringens von veranstaltereigenem Dekomaterial sowie das Umstellen des Mobiliars, insbesondere das Abhängen oder Umhängen von Bildern ist mit dem Vermieter vor der Veranstaltung zu vereinbaren.

3) Bei sämtlichen Aufbauten ist darauf zu achten, dass alle Fluchtwege frei bleiben.

4) Die vereinbarten Benützungszeiten sind vom Veranstalter genau einzuhalten.

5) Der Vermieter übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung über Waren oder Geräte des Veranstalters. Dieser verpflichtet sich, alle Ware unmittelbar vor der Veranstaltung anzuliefern und diese sofort danach zu entfernen. Der Betreiber übernimmt ebenso keine Haftung für in seinen Räumen eingelagerte Ware oder Geräte.

6) Offenes Feuer ist aufgrund behördlicher Vorschriften im ganzen Haus verboten. Es gilt ein allgemeines Rauchverbot. Dies hat der Veranstalter mit seinen Gästen einzuhalten.

7) Die Fenster sind bei Musikveranstaltungen geschlossen zu halten.

8) Bei Stornierung der Veranstaltung werden folgende prozentuale Stornokosten der vereinbarten Mietsumme verrechnet:

  • Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 20 %
  • Stornierung bis   3 Tage vor der Veranstaltung: 50%
  • Stornierung am selben Tag: 100%

9) Falls der Veranstalter ein Catering wünscht, wird vom Vermieter ein Caterer vorgeschlagen, der als Kooperationspartner zur Verfügung steht. Falls sich der Veranstalter für einen anderen Caterer entscheidet, ist eine Abschlagszahlung des Veranstalters von 15 Prozent der Mietsumme an den Vermieter zu leisten.

10) Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die Benützer oder Besucher des Salon Razumovsky betreffen. Dem Veranstalter wird dringend empfohlen, eine Veranstaltungsversicherung resp. Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

11) Der Veranstalter betreibt die Garderobe auf eigene Verantwortung und Haftung. Der Abschluss einer Garderobenversicherung durch den Veranstalter wird empfohlen. Der Veranstalter ist für alle Kleidungsstücke und weitere Gegenstände, die im Zuge der Veranstaltung in der Garderobe zu liegen gekommen sind, verantwortlich und garantiert deren Abtransport innerhalb von 14 Stunden nach Ende der Veranstaltung.

12) Alle angegebenen Preise (Vertrag, AGB) sind immer netto zu verstehen.

Behördliche Auflagen:

13) Gegebenenfalls erforderliche behördliche und/oder urheberechtliche (z.B.: MA36 (Event Center, AKM) Bewilligungen, Abgaben oder Gebühren sind vom Veranstalter einzuholen bzw. zu entrichten. Die Bewilligungen sind dem Vermieter bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vorzulegen! Bei Zuwiderhandeln behält sich der Vermieter vor, die Veranstaltung unbeschadet des Punkt 8 (Stornierung) abzusagen. Zahlungen, die aus einem Verstoß dagegen amtsseitig vorgeschrieben werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Veranstalters. Der Vermieter ist schad- und klaglos zu halten.